Vorsicht beim Verzehr eines Hirschpfeffers

Wer beim Essen von Hirschpfeffer im Restaurant auf eine Schrotkugel beisst, erleidet versicherungsrechtlich keinen Unfall. Laut Eidgenössischem Versicherungsgericht (EVG) muss beim Genuss von Wildgerichten mit Resten des Projektils gerechnet werden.

weiter (azonline.ch)


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