Das Bierglas kippte um, und der Gerstensaft ergoss sich über den Fuß der Kellnerin. Kokett bat sie den Gast, das Bier abzulecken – und hielt ihm den Fuß hin. Da biss der Mann zu, und die Bedienung wurde zehn Tage krankgeschrieben. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 32 C 672/04) sprach ihr jetzt Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zu. Schließlich habe sie dem Mann den Fuß zur Reinigung, und nicht zum Zwecke der Verletzung hingegeben.
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