Die Funktion „Weitgehend passende Keywords“ bei der Schaltung von Google AdWords Anzeigen birgt ungeahnte Risiken. Ohne es zu merken, läuft der Werbende Gefahr, teure Markenrechtsverletzungen zu begehen und abgemahnt zu werden.
„Die Gerichte sind uneins, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstellt. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, ist Vorsicht geboten!“ warnt die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Muster-Rechtsshops legalershop.de. „Aber wer denkt schon an die Verletzung von Marken, wenn er über Google AdWords eine Anzeige mit vermeintlich ,sauberen‘ Schlüsselworten schaltet?“
Die Option „Weitgehend passende Keywords“ ist eine Standardoption bei Google AdWords und führt dazu, dass die Technik die Keywords des Werbenden um verwandte Begriffe ergänzt. Die passenden Keywords können daher zur Schaltung der Anzeige führen, ohne dass diese Suchbegriffe explizit gebucht wurden. mehr>>
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