Mindestlöhne: Gut oder schlecht?

NGG und DEHOGA unterschiedlicher Meinung

Obwohl die Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe körperlich extrem anstrengend ist, wird sie erheblich schlechter bezahlt als die Arbeit in vergleichbaren Dienstleistungsbereichen. Die Tariflöhne im Gastgewerbe gehören in Deutschland zu den niedrigsten. Die Einkommensstatistik bestätigt diese Aussage. In Mecklenburg-Vorpommern erhält eine ausgebildete Fachkraft einen tariflichen Stundenlohn von 6,10 bis 6,73 Euro. Ein weiteres Problem ist, dass es nur in sieben von 18 regionalen Tarifgebieten gültige, ungekündigte Tarifverträge gibt.

Aber nicht nur, dass weit unterdurchschnittliche Löhne gezahlt werden: Amtliche Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ergaben einen überproportionalen Anteil der Schwarzarbeit im Gastgewerbe. Das heißt, dass in vielen Betrieben selbst die niedrigen Tariflöhne nicht gezahlt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die NGG fordert und wie ihn die meisten unserer europäischen Nachbarn erfolgreich praktizieren, würde zehntausenden Beschäftigten und deren Familien ein finanzielles Auskommen jenseits der Armut sichern.

Und dem Gebaren einiger Arbeitgeber – wie Nichtabschluss von Tarifverträgen oder illegale Beschäftigung – könnte damit per Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden.

Überdies würde ein angemessener Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde dazu führen, dass die Betriebe, die sich nur durch Schwarzarbeit und Illegalität halten, nicht überleben.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der AHGZ Ausgabe 5/2007 auf Seite 6.


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