Hotelfernsehen muss bezahlbar bleiben

Die Liste der urheberrechtlichen Anspruchsteller gegen die Hotellerie für ein und denselben Vorgang das Weitersenden von Fernsehsignalen von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage im Hotel zum Fernseher auf das Hotelzimmer wird immer länger. Nach GEMA und GVL verlangen nun die Verwertungsgesellschaften VG Media und ZWF sowie das Sendeunternehmen CNN ebenfalls Gebühren für einen rein technischen Vorgang.

Dieser Ausuferung der Gebührenforderungen muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben, so RA Christian Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), auf der heutigen Jahrespressekonferenz des DEHOGA Bundesverbandes in Berlin.

Das Maß ist voll! Die deutsche Hotellerie ist in Aufruhr. Sie ist nicht mehr bereit, an fünf und mehr Urhebergruppen Gebühren für einen technischen Vorgang zu zahlen wobei ein Ende der Anspruchsteller noch nicht abzusehen ist, sagt Ehlers.

Es sei nicht vertretbar, dass Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen nacheinander die Hotellerie mit Forderungen von derzeit bis zu 30 Euro pro Zimmer und Jahr konfrontieren und es so zu einer unzumutbaren Kumulation der Ansprüche kommt.

Vor dem Hintergrund einer durchschnittlichen Zimmerauslastung von nur circa 40 Prozent und der jüngsten GEZ-Gebührenerhöhung hat die Hotellerie kein Verständnis mehr für die ausufernde Zunahme urheberrechtlicher Gebühren. Fernsehen im Hotelzimmer muss bezahlbar bleiben!

Quelle: DEHOGA


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