Linde darf weiter Linde heißen

STUTTGART. Vor Jahren war es um den „Ochsen“ gegangen, dann war die „Linde“ dran: In dem Schreiben eines Rechtsanwalts aus Erfurt wurden sämtliche Lindenwirte der Republik darauf hingewiesen, dass der Name „Zur Linde“ patentrechtlich geschützt sei. Deshalb müssten sie entweder auf die Bezeichnung verzichten oder Nutzungsgebühr (einmalig 515 Euro plus Anwaltsgebühren) bezahlen.

Der Ärger der Gastronomen war jedoch nur von kurzer Dauer: „Nicht schutzfähig“ lautete jetzt das Urteil eines vom DEHOGA beauftragten Patentanwalts. Die meisten der verwarnten Gasthäuser hätten ihren Namen schon vor der Registrierung beim Markenamt geführt. Die Reaktion aus Erfurt kam prompt: Die Abmahnungen wurden widerrufen.

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