Recht: Rauchverbot in Sicht

VON HOLGER ZWINK

HANNOVER. Hoteliers und Gastronomen in Deutschland müssen sich wohl auf ein grundsätzliches Rauchverbot einstellen. Eine Facharbeitsgruppe der Länder hat sich jetzt offenbar auf ein weitgehendes Rauchverbot in der Gastronomie verständigt.

Dort soll das Rauchen nur noch in eigens ausgewiesenen Raucherzimmern erlaubt sein. Eventuell kommen auch technische Lösungen, also Lüftungsanlagen, in Betracht.

Nach wie vor gibt es unterschiedliche Meinungen in den Landesregierungen. Diese sind über das Gaststättengesetz für eine Regelung in der Gastronomie zuständig. Am 23. Februar wollen die Gesundheits- und Sozialminister aus Bund und Ländern auf einem „Nichtraucher-Gipfel“ über die Empfehlungen der Arbeitsgruppe beraten. Die Ministerpräsidenten werden voraussichtlich am 22. März über ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Gaststätten entscheiden.

Beim DEHOGA Bundesverband ist man über die anhaltende Diskussion nicht glücklich: „Baldige Klarheit wäre wünschenswert“, sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Sie wünscht sich, wenn ein Gesetz, nicht zu vermeiden ist, eine Regelung, die „einfach, klar und praxistauglich ist und den Wettbewerb nicht verzerrt“. Im Hinblick auf freiwillige Zielvereinbarung von 2005 bedauert die Hauptgeschäftsführerin, dass mit den Forderungen der Politik nach einer gesetzlichen Regelung die Umsetzung der freiwilligen Lösung nachhaltig beschädigt worden sei.

Quelle: AHGZ.de


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