Stuttgart: Auflagen für Außen-Gastronomen

STUTTGART. Gastronomen gehen in Stuttgart mit schlechten Karten in die bevorstehende Outdoor-Saison. Die Genehmigung zur Außenbewirtschaftung bezog sich bisher vorrangig auf die Zahl der Sitzmöglichkeiten, die Gestaltung war Gastronomensache.

Das soll sich jetzt ändern – bei neuen Genehmigungen bereits vom 1. Mai an, bei Genehmigungsverlängerungen vom 1. Januar 2008 an.

Die neuen Gestaltungsrichtlinien zur Möblierung im öffentlichen Straßenraum im Innenstadtbereich sollen ein einheitliches Stadtbild sicherstellen: „Schanktheken, Servicestationen, Kühlaggregate und ähnliches sind nicht gestattet, Plastikmonoblockmöbel sind ausgeschlossen, Biertischgarnituren, massive Holzbänke, Strandkörbe, Hollywoodschaukeln, Liegen und ähnliche Sonderformen sind nicht zulässig“, heißt es in den Vorschriften.

Gelesen bei AHGZ.de


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